Confida
CONFIDA Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. Wir generieren somit den bestmöglichen Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien
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https://www.confida-wien.at/karriere/#jetzt_bewerben CONFIDA als Abwandlung von confidere (Latein) steht für Vertrauen und bildet die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Es ist uns ein Anliegen, unseren Kunden eine zeitgemäße, ganzheitliche und bedürfnisorientierte Beratung zu bieten. Neben den klassischen wirtschaftstreuhänderischen Tätigkeitsbereichen wie Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung und Lohnverrechnung beraten und unterstützen unsere Experten in zentralen Fragen der Unternehmensplanung, Compliance, Internen Kontrollsysteme, Internen Revision sowie bei IT-Audits. Im Mittelpunkt unserer Beratung steht aber selbstverständlich der persönliche Kontakt. Lassen Sie sich von uns in einem unverbindlichen Erstgespräch überzeugen. Sie möchten mehr über uns erfahren? Dann folgen Sie uns auf LinkedIn (www.confida-wien.at/linkedin) oder werfen einen Blick auf unsere Webseite (www.confida-wien.at). Wollen Sie sich beruflich verändern und Teil unserer Familie werden? Alle Informationen und offenen Stellen finden sie unter (www.confida-wien.at/karriere). Bleiben Sie in Steuerthemen am Laufenden und melden Sie sich zu unserem kostenlosen Newsletter an (www.confida-wien.at/aktuelles/anmeldung_zum_newsletter).
06/10/2026
Steuertermine Oktober 2026:
📌 USt, NoVA, WerbeAbg für August 2026:
Achtung, Unternehmer! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für August 2026 stehen bis zum 15. Oktober 2026 zur Zahlung an.
📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für September 2026:
Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für September 2026 gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Oktober 2026.
05/10/2026
Die Abzugsteuer ist eine Sondererhebungsform der Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige. Das auszahlende Unternehmen hat dabei für bestimmte Leistungen ausländischer Unternehmen bzw. Dienstleister vom auszuzahlenden Entgelt einen Steuereinbehalt vorzunehmen und an das zuständige österreichische Finanzamt abzuführen.
Steuerfalle Abzugsteuer nach § 99 EStG Überprüfung von Zahlungen an ausländische Dienstleister und Unternehmer
03/10/2026
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Neue Vorgaben für Arbeitgeber
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie setzt die EU einen wichtigen Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Österreich bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da sich die Sozialpartner bis dato allerdings auf keinen Gesetzesentwurf einigen konnten, ist Österreich hier säumig. Die Richtline sieht nachfolgende Kernpunkte vor:
• Bewerbungsprozess und Einstellung
• Auskunftsrechte für Beschäftigte über Ihre Entlohnung im Vergleich
• Entgeltbewertung und Entgeltkriterien
• Gender Pay Gap Reporting
Trotz massiver Kritik am zusätzlichen Verwaltungsaufwand ist mit einer baldigen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich zu rechnen, um hier eine Vertragsverletzungsstrafe durch die EU zu vermeiden.
30/09/2026
Der Verwaltungsgerichtshof hat folgend seiner ständigen Rechtsprechung klargestellt, dass sofern umfassende Sanierungsarbeiten unmittelbar nach der Gebäudeanschaffung erfolgen, die Abschreibung erst nach deren Fertigstellung zu laufen beginnt.
Zeitpunkt der Gebäudeabschreibung bei Vermietung und Verpachtung Wann beginnt die Abschreibung zu laufen?
29/09/2026
Welcher Einkunftsart unterliegt die kurzfristige touristische Vermietung?
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat jüngst im Rahmen eines Erkenntnisses entschieden, dass eine kurzfristige Vermietung von zwei Wohneinheiten an Touristen über Booking.com bzw. Airbnb nicht jenes Ausmaß überschreitet, dass üblicherweise mit einer Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) verbunden ist. Bloße kleinere Nebenleistungen wie die Endreinigung, das Beziehen der Betten, das Waschen von Wäsche oder das Betreuen der Gäste reichen im vorliegenden Fall nicht aus, um der Tätigkeit einen gewerblichen Charakter zu verleihen. Dies gilt auch im Falle von aus der Beherbergung resultierenden Verwaltungs- oder Werbeaufwendungen. Im konkreten Fall waren daher die aus der Beherbergung zufließenden Einkünfte den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen.
BFG vom 16.1.2026, RV/7102269/2021
25/09/2026
Werden Land- oder Forstwirtschaften in Österreich betrieben, so benötigen diese eine Betriebsnummer (die sogenannte LFBIS-Nummer). Die Nummer wird für zahlreiche betriebliche Anliegen wie beispielsweise Förderungen benötigt.
LFBIS-Betriebsnummer: Wofür wird sie gebraucht? LFBIS-Betriebsnummer als Voraussetzung für landwirtschaftliche Förderanträge
23/09/2026
Der österreichische Ministerrat hat am 1. Juli 2026 die Überarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Schweiz beschlossen. Da die Ratifikation des Änderungsprotokolls sowohl in Österreich als auch in der Schweiz noch aussteht, ist mit einem Inkrafttreten der Änderungen frühestens im Jahr 2028 zu rechnen.
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz Anpassungen an den OECD-Standard
19/09/2026
Der Herbst ist da und damit der perfekte Zeitpunkt für einen kurzen Finanz-Check. 🍂
Sind alle Belege vollständig? Ist die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand? Und stehen in den kommenden Monaten noch Investitionen an?
Wer jetzt rechtzeitig prüft und plant, kann zum Jahresende unnötigen Zeitdruck vermeiden und finanzielle Spielräume besser nutzen.
👉 Unser Tipp: Jetzt vorsorgen statt später reagieren.
Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?
Und steht für diese Ausgaben auch bereits ein Vorsteuerabzug zu? In Steuernews-TV erfahren Sie, was zu beachten ist, wenn eine Betriebsgründung angestrebt wird und es vor Eröffnung hierfür zu Ausgaben kommt.
Steuernews-TV verpasst? Alle Ausgaben finden Sie auf unserem Video-Kanal:https://www.confida-wien.at/videos
14/09/2026
Die Mitarbeiterprämienregelung 2026 wurde am 10. Juni 2026 im Nationalrat beschlossen. Entsprechend der Beschlussfassung wird die steuerfreie Zuwendung auf € 500,00 begrenzt. Zudem bedarf es für die steuerbefreite Behandlung einer lohngestaltenden Vorschrift.
Steuerfreie Mitarbeiterprämienregelung für das Jahr 2026 Steuerfreie Mitarbeiterprämie für das Jahr 2026 neuerlich gekürzt
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