Ganz Recht
Recht einfach erklärt Interessantes aus dem Bereich Recht für Juristen und Nichtjuristen
02/04/2022
Imker klar im Vorteil:
Wer seinen Bienenschwarm verfolgt, darf in fremde Wohnungen einbrechen!
§ 962 S. 1 BGB - https://dejure.org/gesetze/BGB/962.html
Tatsächlich ist erstaunlich, wie genau der historische Gesetzgeber den Bienenschwarm 1900 in den §§ 961-964 BGB geregelt hat. Einfach einmal lesen!
Die Mühlen des Gesetzgebers mahlen langsam:
In Hessen gibt es laut Verfassung immer noch die Todesstrafe.
Art. 21 Abs. 1 S. 2 HessLV - http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm #21
Nach nunmehr 70 Jahren soll sich das endlich ändern. Ein Sieg für die Humanität, oder?
(Natürlich kann die Norm wegen Art. 31 GG keine Geltung beanspruchen und in Hessen ist seit Einführung des Grundgesetzes niemand zum Tode verurteilt worden.)
Nachbarn aufgepasst:
Falls euer Nachbar ein verrücktes Grenzzeichen beherbergt, seid ihr in die Pflicht genommen.
Vielleicht sucht ihr schon einmal nach einer psychiatrischen Klinik. ;)
§ 919 Abs. 1 BGB - https://dejure.org/gesetze/BGB/919.html
27/08/2016
WAS UNTERSCHEIDET EIGENTLICH EINEN MORD VON EINEM TOTSCHLAG?
"Da hat es Mord und Totschlag gegeben." ist ein Satz, der oft fällt, wenn man Gewaltexzesse beschreiben möchte.
Dabei werden beide Begriffe oft in einem Atemzug genannt, wenngleich der Mord landläufig häufiger Erwähnung findet. Doch was bedeuten sie eigentlich? Wo ist der Unterschied zwischen einem Mord und einem Totschlag?
Wer einen anderen tötet, ist ein Mörder, na klar. Wenn Sie das bisher geglaubt haben, dann sind Sie in vielen Fällen einem Irrglauben erlegen. Auch falsch - wenngleich sehr verbreitet - ist die Annahme, dass ein Mord etwas länger im Voraus Geplantes sei, während ein Totschlag bei einer Spontantat vorliege.
Die Lösung bietet - wie eigentlich immer - das Gesetz. § 212 StGB, der den Totschlag umschreibt meint:
"Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger [...] bestraft". Wir sehen also, dass eine Tötung erst einmal ein Totschlag ist. Dabei muss die Tötung natürlich vorsätzlich vorgenommen worden sein (§ 16 StGB). Das bedeutet, dass (so die Rechtsprechung) der Täter den Tod seines Opfers jedenfalls billigend in Kauf genommen haben muss. Wir sehen auch, dass ein Mord wohl etwas Spezielleres sein muss ("ohne Mörder zu sein")
WANN ABER LIEGT EIN MORD VOR?
Auf eine Planung der Tat oder auf die direkte Absicht, den Tod eines anderen herbeizuführen, kommt es jedenfalls nicht an. Wir schauen in § 211 StGB:
"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
Es kommt also darauf an, ob eines der hier genannten Mordmerkmale - auf die hier nicht näher eingegangen werden soll - vorliegt. Allein das Vorliegen dieses Merkmals hebt den Mord vom Totschlag ab.
Übrigens genießt der Mordtatbestand wegen des Umstandes, dass ein Mörder zwingend mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe zu bestrafen ist und manche Taten - bei wertender Betrachtung - weniger schlimm sind als so mancher Totschlag, kaum Akzeptanz und ist daher Gegenstand aktueller Reformdiskussionen.
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