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22/12/2017

Eine bestandene MPU führt automatisch zur Löschung aller Punkte im Flensburger Zentralregister. Auch wenn der Autofahrer vor der Untersuchung ein heftiger Verkehrssünder war.
Wer nach erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) seinen Führerschein zurückerhält, startet mit leerem Punktekonto. Das gilt laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe auch dann, wenn er zwischen dem Verlust der Fahrerlaubnis und der MPU weitere Verkehrssünden begangen hat.

Geklagt hatte ein Lkw-Fahrer, der seinen Führerschein nach Erreichen der 18-Punkte-Grenze verloren hatte. Trotzdem fuhr er weiter, wurde erwischt und wegen Fahrens ohne Führerschein zur Verantwortung gezogen. Letztendlich aber unterzog er sich einer MPU und erlangte so seine Fahrerlaubnis zurück. Als er danach einen weiteren Punkt wegen zu schnellen Fahrens bekam, verwarnte ihn die Führerscheinstelle wegen eines Punktestandes von 13 Punkten. Dagegen klagte der Mann.

Zu Recht, wie die Richter urteilten. Sie stellten klar, dass das Punktekonto nach bestandener MPU auf null gesetzt werden muss. Der Gesetzgeber gewähre bewusst eine Löschung, wenn das Gutachten Einsicht feststellt und eine günstige Entwicklung prognostiziert, erläutert die Deutsche Anwaltshotline das Urteil. Statt über 13 Punkte weist das Konto des Lkw-Fahrers daher lediglich einen Punkt aus.

28/03/2017

Das EU-Gericht unterbindet Führerschein-Tourismus


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat für alle EU-Bürger eine folgenschwere Entscheidung getroffen, die den so genannten Führerschein-Tourismus endgültig unterbinden soll. Das hat zur Konsequenz, dass die deutschen Behörden einen im Ausland erworbenen Führerschein nicht unbedingt anerkennen müssen. Das bedeutet, dass der Ermessensspielraum für die Anerkennung für die Behörden erweitert worden ist. In den letzten Jahren war es immer wieder vorgekommen, dass Deutsche ihren Führerschein im EU-Ausland erworben hatten, der dann in Deutschland bei z.B. Verkehrskontrollen anerkannt werden sollte.
Die Gründe hierfür waren durchaus vielfältig. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist dies nun nicht mehr möglich. Das EU-Gesetz sieht vor, dass ein deutscher Staatsbürger mindestens 6 Monate lang seinen Hauptsitz in dem jeweiligen Land des Führerscheinerwerbs nachweislich gehabt haben muss.Der deutsche Gesetzgeber schreibt nämlich vor, dass man die Fahrprüfung am nächst gelegenen Prüfort ablegen muss.
Da im Ausland meist andere Bedingungen und Verkehrsregeln herrschen ist diese Regelung auch sehr sinnvoll. Viele deutsche Bürger machen einen neuen Führerschein im EU-Ausland auch deshalb, weil sie die strikten Bedingungen zum Neuerwerb eines Führerscheins – beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt – umgehen wollen. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs konnte diese Praxis jedoch weitestgehend eingedämmt werden.
Diese Neuregelung wird für einige Bundesbürger unangenehme Folgen haben, denn sollten sie bereits einen Führerschein im Ausland erworben haben, kann es nun sein, dass bei einer Straßenverkehrskontrolle durch die Polizei ihr Führerschein plötzlich nicht mehr anerkannt wird. Dies wird vor allem für die Polizei dann von Relevanz sein, wenn sie in einschlägigen Einträgen klar erkennen kann, dass die zu kontrollierende Person schon einmal vorher wegen einer Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt aufgefallen war.

28/03/2017

Gesetz zum Führerscheintourismus

Die EuGH-Rechtsprechung fand ihren Ausdruck in der dritten EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG), die in Deutschland durch den seit dem 19. Januar 2009 geltenden § 28 Absatz 4 FeV umgesetzt wurde. Die Grundaussage des Bundesverwaltungsgerichts ist also bereits seit 2009 geltendes Recht.
Vorsicht vor Umgehungsangeboten
Einige dubiose „Unternehmer“ bieten in Deutschland Gestrauchelten gegen sattes Entgelt an, beim angeblich legalen Führerscheinerwerb (z. B. in der Tschechischen Republik) zu helfen. Der Anbieter meldet den Führerscheinbewerber für 185 Tage in Tschechien an und beantragt für ihn eine Aufenthaltsgenehmigung. Der „Kunde“ macht innerhalb von zwei Tagen in Tschechien seine „Fahrprüfung“ und fertig. Der Führerschein wird ihm nach zwei Wochen von einem „entgegenkommenden“ tschechischen Behördenvertreter ausgehändigt. Ähnliche „Geschäftsmodelle“ werden auch in anderen EU-Mitgliedstaaten angeboten. Weil die Anmeldung nur pro forma erfolgt, wird ein Wohnsitz im Sinne der FeV nicht begründet. Hier geht es nicht um Hilfe, sondern um schnelles Geld durch Täuschung willfähriger Kunden. Davor muss gerade mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen des BVerwG gewarnt werden.
Entgegen der Behauptungen der zweifelhaften Anbieter handelt es sich nicht um ein legales Geschäft. Vielmehr werden die nationalen Eignungsvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bewusst umgangen.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat in seiner aktuellen Entscheidung nochmals eindeutig klargestellt, dass in Fällen, auf die § 28 Absatz 4 FeV Nr. 2 bis 5 zutrifft, die ausländische Fahrerlaubnis kraft Gesetzes ungültig ist, ohne dass es dazu eines behördlichen Bescheides bedarf. Eine Mindestaufenthaltsdauer im Ausstellerstaat und damit die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sind unerlässlich, um die Voraussetzungen der Fahreignung zu überprüfen. Der „Führerscheintourist“, der unter Umgehung der Vorschriften im Ausland einen Führerschein erworben hat, fährt in Deutschland ohne Fahrerlaubnis und erfüllt objektiv den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes.

Photos 16/03/2017

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Photos 16/03/2017

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Untitled album 17/01/2017
MPU-NRW 05/06/2015

WIRD JETZT GESTOPPT ! ! !
Das in Münster hat jetzt entschieden
das denen in der entzogen wurde
diesen nicht mehr im neu erwerben dürfen....

MPU-NRW - Akkredietierte MPU-Vorbereiter (Trainer zur Kraftfahreignung) - MPU-Schulungen in Einzelgesrpächen - Diplom Psychologen und Psychotherapeuten - Verkehrsmedizin - MPU (Idotentest), Wiedererteilung & Neuerteilung der Fahrerlaubnis - Psychologische Schulung in Einzelgesprächen - Hilfe und Betreuung b…

MPU-NRW 02/05/2015

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13/04/2015

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31/03/2015

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