Inklusion
Inklusion bedeutet ein aktives Teilnehmen, aller Menschen an einem gesellschaftlichem, ökonomischen und kulturellem Leben in der Gesellschaft.
Gesellschaftliche soziale Inklusion ist dann verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollen Umfang an ihr teilzuhaben. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können sollen. Teilhabe bedeutet dabei nicht nur ein Recht,
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Berlin