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LABACK LAW: Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien | Arbeitsrecht -
Immobilienrecht - Wirtschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie mit größtem Engagement, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung. Die Beratung und konkrete Strategie werden dabei für Ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse maßgeschneidert – effektiv und mit nachhaltigen Ergebnissen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen:
▶︎ Arbeitsrecht
▶︎ Arbeitsstrafrecht
▶︎ Immobilienrecht
▶︎ Wirtschafts- & Zivilrecht
▶︎ Apothekenrecht
▶︎ Medizinrecht
▶︎ Prozessführung/Litigation
... und in allen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten.

26/09/2025

⚠️📌PRÄZISION ENTSCHEIDET: WARUM EIN UNTERLASSUNGSURTEIL KEINE HAFTUNGSFESTSTELLUNG GARANTIERT: OGH 22. 5. 2025, 4 Ob 118/24t
Wer Mitarbeiter abwirbt, kann zur Unterlassung verpflichtet werden – doch für eine Haftungsfeststellung braucht es mehr als vage Behauptungen. Der OGH zeigt in einer aktuellen Entscheidung, warum Präzision im Wirtschaftsrecht entscheidend ist.

🤔UNTERSCHIEDLICHE ANFORDERUNGEN BEI UNTERLASSUNGS_ UND FESTSTELLUNGSANSPRÜCHEN

In einem bemerkenswerten Fall zur unlauteren Mitarbeiterabwerbung hat der OGH die grundlegenden Unterschiede zwischen Unterlassungs- und Feststellungsansprüchen verdeutlicht. Während die Klägerin im ersten Rechtsgang mit ihrem Unterlassungsbegehren erfolgreich war, scheiterte sie im zweiten Rechtsgang mit ihrem Feststellungsbegehren. Der Grund: „Unterlassungsansprüche wegen lauterkeitswidrigem Verhalten [...] setzen – anders als Schadenersatzansprüche [...] – kein Verschulden voraus." Zudem bestehen sie „unabhängig davon, ob das unlautere Verhalten einen Schaden verursacht hat".

Aus der Bejahung eines Unterlassungsanspruchs folgt deshalb nicht zwangsläufig, dass für die zu untersagenden Verhaltensweisen jeweils auch ein kongruenter Feststellungsanspruch besteht.

✒️PRÄZISION ALS SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

Der Fall zeigt eindrücklich, dass Feststellungsbegehren konkret formuliert sein müssen. Die Klägerin listete zwar die untersagten Verhaltensweisen auf, ließ aber „in keiner Weise erkennen, wann, wo oder auf welche Weise" diese „gegenüber welchen Mitarbeitern" zum Einsatz gekommen sein sollen. Dies war besonders problematisch, da es um „eine Vielzahl von potenziell schädigenden Verhaltensweisen zweier verschiedener Beklagter" über einen „nach hinten unbegrenzten Zeitraum" ging.

➡️Feststellungsbegehren erfordern klar individualisierte Vorfälle
➡️ Prüfung von Rechtswidrigkeit, Verschulden und möglichen künftigen Schäden nötig
➡️ Vage Behauptungen können nicht durch Gerichte „repariert" werden

🔴PRAKTISCHE KONSEQUENZEN FÜR UNTERNEHMEN

Der OGH stellte unmissverständlich klar: „All diese Mosaiksteine aus den Akten können aber ein konkretes Klagebegehren nicht ersetzen." Unternehmen, die Mitarbeiterabwerbung rechtlich verfolgen wollen, müssen daher präzise darlegen, welche Handlungen wann und gegenüber welchen Mitarbeitern erfolgten. Der Verweis auf einen „Gesamtplan" oder systematische Abwerbung reicht nicht aus, wenn diese nicht Gegenstand des konkreten Feststellungsbegehrens sind.

❗️FAZIT

Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an Feststellungsbegehren im Wettbewerbsrecht. Während Unterlassungsansprüche relativ leicht durchsetzbar sein können, erfordert die Feststellung einer Haftung für künftige Schäden eine präzise Darlegung der relevanten Ereignisse. Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Schadenersatz für unlautere Mitarbeiterabwerbung anstrebt, muss von Anfang an auf höchste Präzision in der Klagsformulierung achten.

25/06/2025

📽️🚴‍♂️ E-Bike und Helm: Mitverschulden - Ein wichtiges Thema für alle, die elektrisch unterwegs sind!

Photos from Laback Law's post 23/06/2025

🚀 KI Kompetenz im Unternehmen: Umsetzung der neuen Anforderungen 🚀

In der heutigen Geschäftswelt ist Künstliche Intelligenz (KI) nicht mehr wegzudenken. Unternehmen, die KI erfolgreich implementieren und nutzen, haben nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern können ihre Prozesse effizienter gestalten und innovative Lösungen entwickeln. KI Kompetenz ist wichtig und wie können Unternehmen diese im Unternehmen implementieren? 🤖💡

-Kompetenz

19/06/2025

‼️Digitale Kommunikation im Betrieb: Wichtiger Erfolg für Betriebsräte

In Zeiten von Home-Office und mobilem Arbeiten stellt sich zunehmend die Frage: Wie erreicht der Betriebsrat seine Mitarbeiter? Eine wegweisende Entscheidung des OGH bringt nun Klarheit für moderne Arbeitswelten.
➡️ OGH 17.1.2025, 6 ObA 2/23x

🚩Neue Spielregeln für dezentrale Teams
Die klassische Kommunikation über das schwarze Brett hat ausgedient - besonders bei Unternehmen mit mobilem Personal wie Fahrradkurieren. Der OGH hat nun klargestellt: Betriebsräte haben ein Recht auf die E-Mail-Adressen aller Mitarbeiter, wenn dies das primäre Kommunikationsmittel im Unternehmen ist.

📌Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, eine Belegschaftsvertretung einzurichten, ohne ihr eine effiziente, den betrieblichen Gepflogenheiten entsprechende Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

🔒Datenschutz und Mitarbeiterrechte im Einklang
Die Entscheidung berücksichtigt sowohl die DSGVO als auch die Interessen der Arbeitnehmer. Die Weitergabe der E-Mail-Adressen an den Betriebsrat ist rechtlich gedeckt und stellt keinen relevanten Eingriff in die Privatsphäre dar, da es sich um die ohnehin dienstlich genutzten Adressen handelt.

➡️Betriebsrat erhält automatisch E-Mail-Adressen neuer Mitarbeiter

➡️Aktualisierungen müssen ebenfalls weitergegeben werden

➡️Private Telefonnummern bleiben geschützt

✅Fazit
Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für moderne Arbeitsformen und stärkt die Position der Betriebsräte. Wie entwickelt sich die digitale Kommunikation in Ihrem Unternehmen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren.

16/06/2025

⚖️ Arbeitsrecht: Wann gilt eine Entlassung als „rechtzeitig“?

Ein aktuelles OGH-Urteil (8 ObA 35/24s vom 24.10.2024) zeigt deutlich, wie entscheidend die organisatorische Struktur eines Unternehmens für arbeitsrechtliche Entscheidungen sein kann – insbesondere bei Entlassungen.

Ein Arbeitnehmer hatte in einer firmeninternen WhatsApp-Gruppe ein strafbares Bildmaterial geteilt (§ 207a Abs 3 StGB). Die Entlassung erfolgte jedoch erst rund einen Monat später – nachdem die Prokuristin erstmals davon erfahren hatte.

Strittig war: Gilt die Kenntnis des Schichtleiters als „Kenntnis des Arbeitgebers“ im Sinne der Frist für die Entlassung? 🤔

🔍 Der OGH sagt: Nein.
Die bloße Stellung als unmittelbarer Vorgesetzter reicht nicht aus. Nur wer (ganz oder teilweise) mit Personalagenden betraut ist – z. B. Urlaubsgewährung, disziplinäre Maßnahmen oder Entscheidungsbefugnis in Personalfragen – gilt als „leitender Angestellter“ im Sinne des § 82 GewO 1859.

💡 Unser Tipp aus der Praxis: Unternehmen sollten ihre internen Meldewege und Entscheidungsstrukturen klar regeln – und dokumentieren –, um die rechtzeitige Geltendmachung von Entlassungen nicht zu gefährden. 📋

In der heutigen Zeit, in der digitale Kommunikation alles durchdringt, ist es entscheidend, dass Unternehmen sich klar darüber sind, welche Stellen innerhalb der Organisation über Personalentscheidungen informiert sein müssen und welche Handlungsmacht diese Stellen tatsächlich haben. Ein klares Regelwerk und strukturierte Abläufe können nicht nur rechtliche Unsicherheiten minimieren, sondern auch die Effektivität und Effizienz von Managemententscheidungen steigern. 🌐

Unternehmen sollten ihre organisatorische Struktur und ständig revidieren und anpassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen rechtzeitig und effizient den verantwortlichen Stellen zugeleitet werden. Diese Maßnahme ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Schlüsselfaktor für eine nachhaltige und störungsfreie Unternehmensführung. 🌟

Die Aktualisierung und Dokumentation von Entscheidungsstrukturen kann nicht zuletzt dazu beitragen, dass interne Prozesse effizienter und rechtlich sicher gestaltet werden, sodass Unternehmen diese Richtlinien kontinuierlich an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen können. Es lohnt sich also, regelmäßig eine Bestandsaufnahme der internen Kommunikationsstrukturen und Managementprozesse vorzunehmen. ✅

13/06/2025

🌈 Pride Month – Sichtbarkeit, Rechte und Verantwortung 🏳️‍🌈

Der Juni steht im Zeichen des Pride Month – ein Monat, der an die Stonewall-Proteste von 1969 erinnert und seither weltweit für die Rechte und die Sichtbarkeit von LGBTQIA+-Personen steht.

Als Rechtsanwältin ist mir bewusst, dass Gleichberechtigung nicht nur ein gesellschaftlicher Anspruch, sondern ein rechtlicher Maßstab ist. In vielen Bereichen – vom Arbeitsrecht über das Mietrecht bis hin zum Familienrecht – begegnen uns rechtliche Fragestellungen, die LGBTQIA+-Personen unmittelbar betreffen.

Pride bedeutet für mich auch: genau hinzusehen, wo strukturelle Benachteiligung beginnt, wo Diskriminierung juristisch angreifbar ist – und wo das Recht seine Schutzfunktion aktiv wahrnehmen muss.

👩‍⚖️ Recht ist nicht neutral, wenn es bestehende Ungleichheiten verstetigt. Es ist unsere Verantwortung, Diskriminierung nicht nur zu benennen, sondern rechtlich wirksam zu bekämpfen – sei es in der Beratung von Unternehmen, bei der Begleitung sensibler persönlicher Anliegen oder in der strategischen Prozessführung.

Ich bin stolz darauf, mit meiner Arbeit einen Beitrag zu einem offenen, vielfältigen und diskriminierungsfreien Rechtsraum zu leisten – nicht nur im Juni, sondern das ganze Jahr über.

🏳️‍🌈✨ Der Pride Month ist keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, ihn bewusst zu begehen – als Zeichen der Solidarität, der Offenheit und der Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Ausgrenzung. Jeder Mensch kann dazu beitragen, Vielfalt sichtbar zu machen – sei es im beruflichen, gesellschaftlichen oder privaten Umfeld.🌈

14/04/2025

👨‍⚕️💬 Arztbesuch auf Rechnung eines Dritten – Geht das? ⚖️🏥

Kann jemand einen Behandlungsvertrag für eine andere Person abschließen? Der Oberste Gerichtshof (OGH) sagt: Ja! 🙌 Ein Vertrag mit einem Arzt kann nicht nur für minderjährige, sondern auch für volljährige Patienten von einer dritten Person abgeschlossen werden.

Das bedeutet, dass nicht immer der Patient selbst zahlen muss, sondern auch derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat. Der OGH bestätigte: Wer den Vertrag schließt, muss auch zahlen. 💶✅

Und was ist mit der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht? Kein Problem! Denn der Arzt muss dem zahlenden Dritten keine Behandlungsdetails offenlegen.

Haben Sie Fragen zu Verträgen oder Zahlungsansprüchen? Wir beraten Sie gerne! ⚖️📞

20/12/2024

Das Team von feierte auch heuer wieder gemeinsam Weihnachten - fast schon traditionell in der .

Ein Weihnachtsfest ist immer ein gute Gelegenheit, um innezuhalten und zurückzublicken: Deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die zu diesem gelungen Abend beigetragen haben und natürlich an das gesamte Team für das Engagement und die gute Zusammenarbeit! Wir freuen uns auf ein gemeinsames und erfolgreiches 2025!

✨✨

Photos from Laback Law's post 06/12/2024

Die Rotenturmstraße im Advent 🍁✨
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Photos from Laback Law's post 29/11/2024

Ein fulminanter Abend! Gestern eröffnete die Ausstellung Birgit Graschopf mit wunderbaren neuen Arbeiten bei Laback Law.

Einladende: Laback Law und Susanne Fruhstorfer von Fruhstofer Law
Die Serie „Kunst und Recht“ ist eine Kooperation mit der Wiener Galerie Rudolf Leeb

Gelauncht wurde außerdem die OTW Fabnora Kollektion von Boltenstern durch Michaela Gruber - Motto: „Orange the world“. sie symbolisiert Hoffnung und Wandel und hilft aktiv gegen Gewalt an Frauen.“

Ein riesiges Dankeschön an alle Beteiligten, die an diesem Abend mitgewirkt haben sowie an alle, die daran teilgenommen haben!

28/11/2024

#2 Kunst und Recht
Birgit Graschopf
Datum: Donnerstag, 28.11.2024
Uhrzeit: 18:00 – 21.00 Uhr
Ort: Rotenturmstraße 11/2, 1010 Wien

LABACK LAW und FRUHSTORFER LAW freuen sich, zu einer weiteren Vernissage in die Kanzleiräumlichkeiten in der Rotenturmstraße einzuladen. Zur zweiten Ausgabe der Serie „Kunst und Recht“, eine Kooperation mit der Wiener Galerie Rudolf Leeb, zeigen wir Werke der Wiener Künstlerin Birgit Graschopf.

Bekannt wurde Birgit Graschopf für Wandbelichtungen, bei denen die Künstlerin Bilder direkt auf der Wand belichtet bzw. entwickelt. Die Wand selbst wurde so zum Bildträger. Auch aktuell experimentiert Graschopf mit Bildträgern bzw. Materialien und arbeitet sich materiell wie inhaltlich am Medium Fotografie ab. Häufig kommt es zur Verwendung von Materialien, die sich konventionellen Geschmackskriterien widersetzen, darunter Faserzement oder Schleifpapier.

Dabei sind die abgebildeten Personen stets weiblich – doch weiß man nicht, mit welchen Frauen es man zu tun hat, doch sind sie stets selbstbewusst, fremd, weder Staffage noch Objekt, gehen gleichsam im Bildhintergrund auf und wirken magisch entrückt. Mit einer Selbstverständlichkeit werden die Betrachter von deren Präsenz geradezu vereinnahmt. Indes wirken ihre Gesichter und Körper wie ausradiert, wohl wissend, dass die Unschärfe oder Undeutlichkeit der Einbildungskraft Spielräume schafft.

Neben vereinzelten Arbeiten aus für Graschopf wichtigen Serien der letzten Jahre werden hauptsächlich rezente, teils erst für diese Ausstellung realisierte Werke zu sehen sein.

Kuratiert von Birgit Laback

Gelauncht wird außerdem die OTW Fabnora Kollektion von Boltenstern durch Michaela Gruber - Motto: „Orange the world“. Sie symbolisiert Hoffnung und Wandel und hilft aktiv gegen Gewalt an Frauen.“

22/11/2024

Sie finden uns im Zentrum Wiens -
nur 120 m vom Stephansplatz entfernt!

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Rotenturmstraße 11/2
Wien
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Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:30
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
13:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:30
13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00