Englert
Beste Beratung im 1. Bezirk von Wien - ENGLERT Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
LEISTUNGEN:
- Unternehmensgründung
- Rechtsformgestaltung
- Buchhaltung
- Auto
- Lohnverrechnung
- Steuerberatung und Bilanzierung
- Wirtschaftsprüfung
- Unternehmensbewertung
- Immobilien
30/07/2026
Der Nationalrat hat jüngst in seiner Sitzung am 21.5.2026 die Senkung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel von aktuell 10 % auf 4,9 % ab 1.7.2026 beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, den täglichen Einkauf leistbarer zu machen und rechnerisch eine Entlastung von etwa € 100,00 pro Jahr und Haushalt zu generieren. Nachfolgende Lebensmittel sind von der Umsatzsteuersenkung betroffen:
- Milch einschließlich laktosefreier Milch
- Joghurt
- Butter
- Eier, frisch von Hühnern
- Gemüse, frisch, gekühlt oder gefroren
- Obst und genießbare Früchte
- Reis
- Mehl und Grieß aus Weizen
- Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
- Brot und Gebäck
- Speisesalz
Aus budgetären Gründen ist Fleisch trotz früherer Forderungen nicht auf der begünstigten Liste enthalten. Der ermäßigte Steuersatz ist auf jeder Handelsstufe anzuwenden, somit nicht nur beim Verkauf an Endverbraucher. Die Regelung gilt nicht für Restaurant- und Cateringumsätze, da diese nicht als Lieferung von Nahrungsmitteln, sondern als Dienstleistungen zu werten sind. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 % findet ebenfalls keine Anwendung auf sogenannte Kombiprodukte (Wurstsemmel).
28/07/2026
In einer aktuellen Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof jüngst festgehalten, dass die 10-jährige Mindestdauer nicht zwingend Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Zuwendungsfruchtgenusses ist.
Aktuelles zum Zuwendungsfruchtgenuss Verwaltungsgerichtshof misst wirtschaftlichen Kriterien größere Bedeutung zu
24/07/2026
Freude steckt oft in den kleinen Momenten des Arbeitsalltags: Ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt, ein nettes Gespräch oder ein gemeinsames Lachen im Team.
Heute erinnert uns der Internationale Tag der Freude daran, diesen positiven Augenblicken bewusst Raum zu geben.
Wir wünschen Ihnen einen Tag voller kleiner und großer Gründe zur Freude! ✨
21/07/2026
Wird ein Dienstnehmer im Zuge eines Auslandsaufenthaltes krank und kann in der Folge seinen beruflichen Dienst im Inland nicht verrichten, so besteht eine unverzügliche Meldepflicht des Dienstnehmers gegenüber dem Arbeitgeber sowie der ÖGK.
Krankenstandsmeldung bei Auslandsaufenthalten Was muss bei Krankmeldungen unbedingt beachtet werden?
16/07/2026
Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben, so kann dies abhängig von der Konstellation zu einer massiven steuerlichen Belastung für den ehemaligen Betriebsinhaber führen. Um diese Steuerlast abzufedern, sieht das Einkommensteuergesetz diesbezüglich nachfolgende Begünstigungen vor:
- Freibetrag in Höhe von € 7.300,00
- Gleichmäßige Verteilung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns auf 3 Jahre
- Hälftesteuersatz
Der in der Praxis bedeutendste Anwendungsfall des Hälftesteuersatzes setzt voraus, dass der Steuerpflichtige sowohl das 60. Lebensjahr vollendet hat als auch seine Erwerbstätigkeit einstellt. Im Zuge der Einstellung der Erwerbstätigkeit dürfen weder betriebliche Einkünfte, Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Funktionsgebühren von Funktionären bezogen werden.
Wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten € 22.000,00 und die gesamten Einkünfte aus diesen Tätigkeiten € 730,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen, liegt eine Erwerbstätigkeit in diesem Sinne noch nicht vor. Nicht begünstigungsschädlich sind hingegen Pensionseinkünfte, Einkünfte aus bloßer Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
10/07/2026
Die Mitarbeiterprämienregelung 2026 wurde am 19. Mai 2026 im Ministerrat beschlossen. Entsprechend der Beschlussfassung wird die steuerfreie Zuwendung auf € 500,00 begrenzt. Zudem bedarf es für die steuerbefreite Behandlung einer lohngestaltenden Vorschrift.
Mitarbeiterprämienregelung 2026 beschlossen Steuerfreie Mitarbeiterprämienregelung für das Jahr 2026
06/07/2026
Steuertermine Juli 2026:
📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Mai 2026:
Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Mai 2026 stehen bis zum 15. Juli 2026 zur Zahlung an.
📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juni 2026:
Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Juni 2026 gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Juli 2026.
29/06/2026
Jüngst wurde im Ministerrat die lange angekündigte „Aktivpension“ beschlossen, mit welcher das Arbeiten in der Pension attraktiver gestaltet werden soll. Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf sieht dabei nachfolgende Kernpunkte vor:
Steuerfreibetrag:
Um den Zuverdienst finanziell attraktiv zu gestalten, ist ab dem Jahr 2027 ein Steuerfreibetrag von € 15.000,00 pro Jahr bzw. € 1.250,00 pro Monat für Erwerbstätige vorgesehen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten.
Entfall der Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung:
Zusätzlich kommt es zum Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung (10,25 %) für Erwerbstätige im Regelpensionsalter, was ebenfalls zu mehr Netto vom Brutto führt.
Voraussetzung:
Beim Zuverdienst in der Pension sollen nach derzeitiger Ausgestaltung bei Männern 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, bei Frauen vorerst 34 Versicherungsjahre.
27/06/2026
Das Standortabsicherungsgesetz verringert Standortnachteile für energieintensive Unternehmen in Österreich, durch die anteilige Abgeltung indirekter CO2-Mehrkosten beim Strombezug. Förderanträge für das Jahr 2025 können nunmehr über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) gestellt werden.
Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen Antragstellung seit dem 13. April 2026 möglich
24/06/2026
Mitunter kann es vorkommen, dass im Zusammenhang mit einer ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit Strafverteidigungskosten entstehen, um eine angedrohte Strafe abzuwenden oder Vorwürfe zu entkräften. Da die hierfür entstandenen Kosten zuweilen sehr hoch sein können, stellt sich in der Folge die Frage, ob und unter welchen Umständen angefallene Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.
Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe:
Strafverteidigungskosten können als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn:
- der strafrechtliche Vorwurf unmittelbar aus der ausgeübten betrieblichen Tätigkeit resultiert,
- die Handlung im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit gesetzt wurde.
Einschränkung der Abzugsfähigkeit:
Zu beachten ist, dass selbst wenn die Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, allenfalls im Rahmen des Verfahrens verhängte Geldstrafen oder Geldbußen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Das Abzugsverbot gilt hier ohne Ausnahme, selbst bei betrieblichem Bezug, und soll verhindern, dass die Wirkung einer Strafzahlung durch deren steuerliche Abzugsfähigkeit abgemildert wird.
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