IG24
Initiave für Gerechtigkeit in der Personenbetreuung in Österreich
08/10/2026
Bezahlung von SVS-Beiträgen: Warum hier große Vorsicht geboten ist?
📣 Wir machen Sie erneut darauf aufmerksam, dass wir als Selbstständige verpflichtet sind, die Beiträge an die SVS zu zahlen. Manchmal werden diese Zahlungen direkt von uns vorgenommen, während in anderen Fällen die Agentur oder manchmal die Familie die Beiträge für uns zahlt.
‼️ Unabhängig davon, wer die Beiträge überweist, liegt es in unserer Verantwortung als Selbstständige!
❗️ In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Kolleginnen und Kollegen Schulden bei der SVS anhäufen und diese nicht mehr begleichen können.
⛔️ Solche Situationen bleiben nicht ohne Folgen. Die SVS kann ein Insolvenzverfahren einleiten, was zum Verlust der Gewerbeberechtigung führen kann. Ohne Gewerbe können Betreuer:innen in Österreich nicht legal arbeiten. Es bleibt keine Möglichkeit, das Einkommen zu verdienen, die Schulden bleiben jedoch bestehen und werden gerichtlich eingetrieben.
☑️ Mittlerweile gilt, dass SVS das Insolvenzverfahren schon bei geringeren Schulden einleiten kann.
❗️ Wenn die Beiträge aus bestimmten Gründen nicht gezahlt werden können (z. B. wenn Sie Gesundheitsprobleme oder unerwartete finanzielle Schwierigkeiten haben), müssen Sie die SVS unverzüglich informieren und eine Ratenzahlung beantragen.
Wenn Sie Fragen haben und Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Beratungsteam über folgenden Link: https://beratung.ig24.at/de/cases/open/
18/09/2026
🎭Forumtheater „Geteiltes Leben“:
Interaktives Theaterstück zum Thema Personenbetreuung kommt nach Wien
Vorhang auf für “Geteiltes Leben”! In Kooperation mit InterACT und Inspire haben wir im vergangenen Jahr ein interaktives Forumtheater erschaffen, in dem zwei rumänische Betreuer:innen selbst auf der Bühne stehen und die Lebensrealität von ihnen und ihren Kolleg:innen eindrucksvoll schildern. Nach den erfolgreichen Aufführungen in Graz kommt das Forumtheater im September nach Wien!
Das Stück wirft einen eindrucksvollen Blick hinter die Kulissen der Personenbetreuung. Die Stimmen der Betreuer:innen stehen direkt im Mittelpunkt, neben den zwei Darsteller:innen, die gemeinsam mit dem Interact-Ensemble auf der Bühne stehen, machen eingewobene Videoszenen in das Stück die Realität von Betreuer:innen für das Publikum greifbar.
👉Gemeinsam vom Zuschauen zum Handeln
Das Publikum des Theaterstücks schaut nicht nur zu, sondern sucht gemeinsam am 28. September 2026 nach Lösungen und geht direkt in die Diskussion. Bei der Aufführung des Legislativen Theaters, welches am 29. September 2026 stattfindet, gehen wir noch einen Schritt weiter: Im Anschluss an die Aufführung diskutieren Zuschauer:innen gemeinsam mit den Darsteller:innen direkt mit eingeladenen Vertreter:innen aus Politik, Interessenvertretungen und Behörden über konkrete politische Veränderungen.
📅WANN:
28. September (19:30 Uhr): Forumtheateraufführung
29. September (13:30 – 16:00 Uhr): Legislatives Theater & Politik-Diskussion
📍WO:
OFF Theater Kirchengasse 41, 1070 Wien
Eintritt & Reservierung:
🎫Betreuer:innen aufgepasst!
Pro Vorstellung werden 20 Karten kostenlos an Betreuer:innen vergeben, wir bitten um vorherige Anmeldung unter [email protected] oder telefonisch unter +43 650 7209 350
🔍Komm vorbei, genieße einen Abend im Theater und diskutiere mit – jede Stimme ist wichtig!
13/09/2026
Vorhang auf !
🎭Forumtheater „Geteiltes Leben“:
Interaktives Theaterstück zum Thema Personenbetreuung kommt nach Rumänien!
Vorhang auf für “Geteiltes Leben”! In Kooperation mit InterACT und Inspire haben wir im vergangenen Jahr ein interaktives Forumtheater erschaffen, in dem zwei rumänische Betreuer:innen selbst auf der Bühne stehen und die Lebensrealität von ihnen und ihren Kolleg:innen eindrucksvoll schildern. Nach den erfolgreichen Aufführungen in Österreich kommt das Forumtheater im September nach Rumänien! Das Stück wirft einen eindrucksvollen Blick hinter die Kulissen der Personenbetreuung. Die Stimmen der Betreuer:innen stehen direkt im Mittelpunkt, neben den zwei Darsteller:innen, die gemeinsam mit dem Interact-Ensemble auf der Bühne stehen, machen eingewobene Videoszenen in das Stück die Realität von Betreuer:innen für das Publikum greifbar.
In der anschließenden interaktiven Forumtheaterphase hat das Publikum die Möglichkeit, auf der Bühne konkrete Verbesserungsvorschläge für diesen Arbeitsbereich auszuprobieren!
🎫Forumtheaterstück „GETEILTES LEBEN“
Wann: 24. September um 19:30 Uhr
Wo: Sala Lira, Miron Costin Nr. 2, Timisoara
Eintritt: Freiwillige Spende
Anmeldung / Reservierung unter 0256 498 214 oder [email protected]
👉Die IG24 und das Team von InterAct freut sich auf euren Besuch!
11/09/2026
🎭Forumtheater „Geteiltes Leben“:
Interaktives Theaterstück zum Thema Personenbetreuung kommt nach Rumänien!
Vorhang auf für “Geteiltes Leben”! In Kooperation mit InterACT und Inspire haben wir im vergangenen Jahr ein interaktives Forumtheater erschaffen, in dem zwei rumänische Betreuer:innen selbst auf der Bühne stehen und die Lebensrealität von ihnen und ihren Kolleg:innen eindrucksvoll schildern. Nach den erfolgreichen Aufführungen in Österreich kommt das Forumtheater im September nach Rumänien! Das Stück wirft einen eindrucksvollen Blick hinter die Kulissen der Personenbetreuung. Die Stimmen der Betreuer:innen stehen direkt im Mittelpunkt, neben den zwei Darsteller:innen, die gemeinsam mit dem Interact-Ensemble auf der Bühne stehen, machen eingewobene Videoszenen in das Stück die Realität von Betreuer:innen für das Publikum greifbar.
In der anschließenden interaktiven Forumtheaterphase hat das Publikum die Möglichkeit, auf der Bühne konkrete Verbesserungsvorschläge für diesen Arbeitsbereich auszuprobieren!
🎫Forumtheaterstück „GETEILTES LEBEN“
Wann: 24. September um 19:30 Uhr
Wo: Sala Lira, Miron Costin Nr. 2, Timisoara
Eintritt: Freiwillige Spende
Anmeldung / Reservierung unter 0256 498 214 oder [email protected]
👉Die IG24 und das Team von InterAct freut sich auf euren Besuch!
Personenbetreuer:innen sind stark, wenn anderen die Kraft fehlt. 💪🏼
Beim Protest im Juni 2026 vor dem Sozialministerium hat unsere Kollegin eine kraftvolle und zugleich berührende Rede gehalten. ❤️
Die IG24 kämpft weiterhin für die Rechte der Betreuer:innen - würdevolle Betreuung kann nur gelingen, wenn die Arbeitsbedingungen fair sind !!
Du willst mehr wissen? Dann besuch unsere Website www.ig24.at
08/09/2026
🔍Wer gegen wen? – Einladung zur Podiumsdiskussion!
Am 10. September wird im Bruno Kreisky Forum darüber diskutiert, wie soziale Ungleichheit entsteht, welche Machtstrukturen dahinterstehen und warum Menschen in Bereichen wie Arbeit und Pflege immer wieder gegeneinander ausgespielt werden.
Mit dabei ist die ehemalige IG24-Mitgründerin Flavia Matei. Sie bringt als Aktivistin die Perspektive migrantischer Care-Arbeiter:innen in die Diskussion mit ein. Für uns bei IG24 ist diese Diskussion besonders wichtig, denn Personenbetreuer:innen sind besonders mit strukturellen Herausforderungen, Abhängigkeiten und sozialen Ungleichheiten konfrontiert, obwohl sie einen wichtigen Teil zum Erhalt des Österreichischen Pflegesystems beitragen.
Dieser Abend für alle, die verstehen wollen, wer von bestehenden Strukturen profitiert – und wie wir sie gemeinsam verändern können und ist besonders interessant für Personenbetreuer:innen, Angehörige, Menschen aus dem Pflege- und Sozialbereich und alle, die sich für faire Arbeitsbedingungen interessieren. Die Gespräche werden auf Deutsch abgehalten.
👉Zur Anmeldung geht’s hier www.kreisky-forum.org/veranstaltung/wer-gegen-wen
Die Teilnahme ist kostenlos!
Wir freuen uns darauf, euch bei der Veranstaltung zu treffen und uns gemeinsam auszutauschen!
04/09/2026
💰👇Das Wochengeld
Am Mittwoch haben wir euch über die Familienbeihilfe informiert. Heute möchten wir das Thema Wochengeld kompakt für euch zusammenfassen. Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung während der gesetzlichen Schutzfrist vor und nach der Entbindung
In diesem Zeitraum gelten ein Beschäftigungsverbot und die Arbeitsunfähigkeit.
So wie andere gesetzliche Bestimmungen dient das Wochengeld dem Schutz der werdenden Mutter und des Kindes vor, während und nach der Geburt. Das Wochengeld beträgt 72,18 Euro pro Kalendertag und kann während der letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbildung, am Tag der Geburt selbst sowie acht Wochen nach der Geburt bezogen werden. Es gibt auch Sonderfälle, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder bei einem Kaiserschnitt. Hier erhöht sich die Schutzfrist und dadurch die Auszahlung auf 12 Wochen, diese muss mit fachärztlichen Belegen begründet werden
Personenbetreuerinnen haben unter folgenden Umständen Anspruch auf Wochengeld:
👇Während des Wochengeld Zeitraums muss die Erwerbstätigkeit mittels einer Ruhendmeldung unterbrechen, und zwar ab dem letzten Tag vor dem Mutterschutz Antritt (Ende des siebten Schwangerschaftsmonats). Die SVS muss darüber informiert werden, die Ruhendmeldung kann auch rückwirkend beantragt werden
👉Achtung - das bewirkt eine Ausnahme von der Pflichtversicherung und der Beitragspflicht - Betreuer:innen zahlen KEINEN Versicherungsbeitrag, während sie Wochengeld erhalten.
Um Anspruch auf das Wochengeld zu erhalten, müssen Betreuer:innen unmittelbar vor dem Antrag auf Wochengeld und der Ausnahme der Pflichtversicherung sechs Monate durchgehend krankenversichert gewesen sein.
Achtung: Die SVS muss über die Schwangerschaft spätestens am Anfang des drittletzten Monats vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin informiert werden. Betreuer:innen müssen eine ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin durch die:den Gynäkolog:in vorlegen.
Mehr zum Wochengeld findet ihr auch in unserer Broschüre unter → ig24.at/wp-content/uploads/2022/05/Broschuere-DE.pdf
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👇Ihr habt noch Fragen?
Das IG24 Beratungsteam berät dich gerne in Erstsprache!
📢Wir haben bei unserem Protest eine klare Botschaft an die österreichische Politik gesendet. 📢
Die Mehrheit der rund 57 000 Personenbetreuer:innen in Österreich sind migrantische Frauen, die für mehrere Wochen ihre Familien verlassen, in Privathaushalten rund um die Uhr arbeiten und dabei häufig mit Scheinselbstständigkeit, fehlender sozialer Absicherung und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen konfrontiert sind.
Diese Frauen erhalten kaum Zugang zu sozialen Leistungen und zu fairen Pensionen. 🫤
Wir akzeptieren keine leeren Versprechungen mehr - wir FORDERN echte Maßnahmen, die uns vor Altersarmut und Krankheit bewahren!
Helft uns dabei, unsere Forderungen durchzusetzen! Liked und teilt den Beitrag in eurer Story, euren Communitys ❤️ Danke!
02/09/2026
💰Familienbeihilfe für Betreuer:innen
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die in Österreich grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. Bei einer aufrechten Berufsausbildung oder einem Studium kann die Leistungsdauer (in der Regel bis zum 24. Lebensjahr) verlängert werden. Hat das Kind eine erhebliche Behinderung, wird eine erhöhte Familienbeihilfe gewährt. Doch wie schaut das eigentlich für unsere Kolleg:innen aus? Im heutigen Beitrag möchten wir euch die relevanten Infos dazu geben.
Betreuer:innen mit Kindern haben Anspruch auf Familienbeihilfe aus Österreich, auch wenn der Familienwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat (z.B. Rumänien, Slowakei, Ungarn) liegt. Wird eine Familienbeihilfe aus dem Herkunftsland bezogen, so zahlt Österreich einen Differenzzahlung auf sein Leistungsniveau auf.
Für jedes Kind gibt es einen bestimmten Grundbetrag. Seine Höhe hängt vom Alter des Kindes ab. Ab 1.1.2026 gelten folgende Werte:
💰ab Geburt: 138,40 Euro
💰ab 3 Jahren: 148,00 Euro
💰ab 10 Jahren: 171,80 Euro
💰ab 19 Jahren: 200,40 Euro
Zusätzlich Geld gibt es, wenn ihr mehr als ein Kind habt:
💰für zwei Kinder beträgt der Zusatzbetrag 17,20 Euro
💰für drei Kinder 63,30 Euro
💰für vier Kinder 128,40 Euro, etc.
--> Mehr Infos zu der Höhe der Familienbeihilfe findet ihr hier: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.080714
👇Wichtige Grundvoraussetzung:
Die antragstellende Person muss über die SVS pflichtversichert und das Gewerbe darf nicht ruhend gemeldet sein (Ausnahme: Gewerberuhendmeldung nach der Geburt des Kindes in den ersten 48 Monaten) . Das Finanzamt Österreich prüft besonders streng, ob die Selbstständigkeit tatsächlich aktiv ausgeübt wird (aktiver Betreuungsvertrag, Honorarnachweise, SVS-Pflichtversicherung).
Für den Antrag auf Gewährung der Differenzzahlung beim Finanzamt wird das Antragsformular Beih38 benötigt, für die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes müsszusätzlich das Formular BEIH3 eingereicht werden.
👉Für die Antragstellung ist der Nachweis der Familienbehörde des Herkunftslandes über den Erhalt oder Nichterhalt von Familienleistungen, ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalte, die Geburtsurkunde des Kindes und für volljährige Kinder einen Nachweis einer laufenden Berufsausbildung oder Studienbestätigung erforderlich. Ehepartner:innen müssen zudem eine Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde vorweisen.
Um die aktive Erwerbstätigkeit in Österreich nachzuweisen und somit Anspruch auf die Leistung zu erhalten, müssen Personenbetreuer:innen Nachweise über aktive Beschäftigung/SVS-Versicherung wie etwa durch einen Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA / Gewerbeschein), einen SVS-Versicherungsdatenauszug, einen aktuellen Einkommensteuerbescheid sowie den aktuellen Betreuungsvertrag und Honorar vorlegen. .
👇Alle nötigen Antragsformulare findet ihr hier. service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=Beihilfen&Typ=SM&Styp=KAT
👇Mehr Infos findet ihr in unserer Broschüre unter ig24.at/de/thema/informations-videos/ oder in der kostenlosen Beratung mit unseren Beratungsteams in Erstsprache.
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